VVG (Vertragsversicherungsgesetz)

Das VVG regelt seit über 100 Jahren die Beziehungen zwischen den Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden. Während die Grundversicherung durch das KVG (Bundesgesetz für Krankenversicherung) geregelt wird, werden die Zusatzversicherungen durch das VVG reguliert.

Vor kurzem wurde das VVG in einer Teilrevision den veränderten Gegebenheiten und Bedürfnissen angepasst. So wurde beispielsweise für Versicherungsverträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeführt. Und Verträge mit einer langen Laufzeit können jeweils bereits nach drei Jahren beendet werden.

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