Leistungserbringer

Gemäss unserem Krankenversicherungsgesetz sind Leistungserbringer Ärzte, Apotheker, Chiropraktoren, Hebammen sowie Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen. Dazu kommen Laboratorien, Spitäler, Pflegeheime, Heilbäder usw., welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

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