Hausarzt und Telemedizin kombiniert – Combi Care

Mit unserem kombinierten Grundversicherungsmodell Combi Care können Sie bei einem gesundheitlichen Problem direkt einen Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren oder sich von einer Fachperson bei Medi24 per Telefon oder Chat medizinisch beraten lassen.

Mind. 6% und max. 18% Prämienrabatt

Ihre Vorteile mit Combi Care

  • Persönliche Beratung durch Ihren Hausarzt
  • Telemedizinische Beratung durch Medi24 per Telefon oder Doctor Chat über die Well-App – rund um die Uhr
  • Gesundheitsrechtsschutz inklusive

Bedingungen

  • Sie melden Überweisungen durch Ihren Hausarzt immer telefonisch oder digital über die Well-App an Medi24 und
  • Sie lassen sich kostengünstige Arzneimittel wie Generika oder Biosimilars verschreiben. Originalpräparate werden durch Combi Care nur dann vergütet, wenn es für die entsprechende Wirkstoffgruppe kein Generikum/Biosimilar gibt oder wenn der Patient aus ausgewiesenen medizinischen Gründen auf das Originalpräparat angewiesen ist. Generika und Biosimilars finden Sie dank der Well-App schnell und einfach: Im «Ratgeber Medikamente» den Suchfilter «kostengünstige Alternativen» setzen und Suche starten.

Freie Wahl mit Combi Care

Combi Care vereint – wie der Name sagt – die Vorteile eines traditionellen Hausarzt- und eines telemedizinischen Grundversicherungsmodells zu attraktivsten Prämien.

  • Auf einen Blick

    So funktioniert Combi Care

    Beim Abschluss von Combi Care geben Sie einfach einen von Visana anerkannten Hausarzt Ihrer Wahl an. Diesen können Sie dann jederzeit konsultieren, wenn Sie eine persönliche Besprechung oder Behandlung als richtig und wichtig erachten. Alternativ können Sie aber auch kostenlos die fachkundige Beratung durch das Medi24-Kompetenzzentrum in Anspruch nehmen – und zwar egal, ob mitten in der Nacht oder aus dem Ausland, ob per Telefon oder Doctor Chat über die Well-App.

    Der gewählte Ansprechpartner organisiert und koordiniert dann das weitere Vorgehen. Müssen für allfällige Behandlungen Spezialisten oder Spitäler hinzugezogen werden, leitet er Sie entsprechend weiter. Und bitte vergessen Sie nicht, Überweisungen des Hausarztes in jedem Fall Medi24 zu melden – telefonisch oder digital über die Well-App.

    Gut zu wissen

     

    Für die medizinische Beratung per Telefon oder Doctor Chat über die Well-App entstehen für Sie keine Kosten. Unser Partner Medi24 ist für Sie jederzeit unter der Gratisnummer 0800 633 255 erreichbar. Auch die digitalen Services auf der Well-App stehen Visana-Grundversicherten kostenlos zur Verfügung.

  • Pflichten

    Ihre Verpflichtungen

    Die eingesparten Leistungskosten gibt Visana in Form eines Prämienrabattes an Sie als Versicherte oder Versicherter zurück. Die Rechnung ist einfach: Je höher die Einsparungen, desto höher Ihr Prämienrabatt.

    Diese Einsparungen können wir im Modell Combi Care durch gewisse Einschränkungen erreichen:

    Erstkonsultation
    Wenden Sie sich bei jedem medizinischen Anliegen entweder an Medi24 oder an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Andere Leistungserbringer (insbesondere Spezialisten) dürfen nur auf Überweisung durch Medi24 oder Ihren Hausarzt oder -ärztin aufgesucht werden.

    Überweisungsmeldung an Medi24
    Werden Sie an einen weiteren Leistungserbringer (z.B. Spezialist) überwiesen, so melden Sie dies zwingend Medi24. Dies kann telefonisch unter  0800 633 225 oder ganz einfach über die Well App gemeldet werden: ganz einfach mit der Funktion «Terminfreigabe» in Ihrem «Assistenten» oder via Rubrik «Ärzte».

    Bezug von Generika/Biosimilars
    Combi Care vergütet nur die Kosten für Generika und Biosimilars. Originalpräparate müssen durch die versicherte Person bezahlt werden. Dies gilt auch für den Bezug von Kombinationspräparate.

    Originalpräparate werden durch Combi Care nur dann vergütet, wenn es für die entsprechende Wirkstoffgruppe kein Generikum/Biosimilar gibt oder wenn der Patient aus medizinischen Gründen auf das Originalpräparat angewiesen ist. Dies muss der verordnende Arzt oder die Ärztin in einem Arztbericht gegenüber Visana explizit bestätigen.

    Informieren Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin über diese Verpflichtung und verlangen Sie in der Arztpraxis, bei ambulanten Eingriffen im Spital oder in der Apotheke aktiv nach dem Generikum resp. Biosimilar.

    Ausnahmen

    In folgenden Fällen dürfen Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder mit Medi24 direkt einen Augenarzt/eine Augenärztin, eine Hebamme, einen Gynäkologen/eine Gynäkologin- oder einen Zahnarzt/eine Zahnärztin aufsuchen:

    • Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen)
    • Ambulante augenärztliche Untersuchungen
    • Geburtshilfliche Betreuung
    • Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen
    • Gynäkologische Erkrankungen
    • Zahnärztliche Behandlungen
       

    Selbstverständlich dürfen Sie sich auch bei medizinischen Notfällen direkt an einen beliebigen Arzt, Ärztin oder an ein Spital wenden. Informieren Sie auch darüber bitte Medi24 zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

    Das passiert bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten:

    Wenden Sie sich als versicherte Person zum Beispiel direkt an einen Spezialisten, eine Spezialistin oder beziehen Sie Originalpräparate statt Generika / Biosimilars, werden folgende Schritte eingeleitet:

    1. Nichteinhaltung: Mahnung
    2. Nichteinhaltung: Leistungskürzung um 50 Prozent
    3. Nichteinhaltung: Leistungskürzung um 100 Prozent
    4. Nichteinhaltung: Umteilung in die ordentliche Grundversicherung

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Häufige Fragen

Für wen eignet sich Combi Care?

  • Personen, die sich nicht zwischen einem Hausarzt- und einem telemedizinischen Modell entscheiden wollen.
  • Personen, die einen Hausarzt haben, dem Sie vertrauen und medizinische Beratung rund um die Uhr schätzen
  • Berufstätige, die sich die Zeit für einen Arztbesuch auch mal sparen möchten
  • Mobile Menschen, die ein gesundheitliches Problem am Telefon oder via Chat schildern können

Allgemeine Fragen zu Generika und Biosimilars

Was sind Generika resp. Biosimilars?

Generika

Generika (Einzahl von Generika = Generikum) sind Nachahmermedikamente mit vergleichbarer Wirkung zu einem günstigen Preis. Wenn der Patentschutz eines Arzneimittels abgelaufen ist, darf davon ein Generikum hergestellt und vermarktet werden. Generika sind also Arzneimittel, die dem Original in Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform entsprechen. Sie sind mit den Originalpräparaten austauschbar.

 

Biosimilars

Biosimilars sind Medikamente, die nach Ablauf des Patentschutzes ihres biotechnologisch hergestellten Referenzmedikaments (=Original/Biologikum) für Patientinnen und Patienten zugänglich gemacht werden können.

Wie unterscheiden sich Generika/Biosimilars von einem Originalpräparat?

Generika

  • Für Generika gelten die gleichen Qualitätskriterien wie für Originalmedikamente. Generika werden nach dem gleich strengen Verfahren getestet wie Originalmedikamente. Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, gibt die schweizerische Zulassungsbehörde (Swissmedic) ihre Zustimmung.
  • Die Wirkung und Verträglichkeit von Generika ist vergleichbar mit den zu Grunde liegenden Originalmedikamenten. Die sogenannte Bioäquivalenz-Studie belegt, dass das Generikum mit dem Original therapeutisch vergleichbar ist.
     

Weitere Informationen zu Generika:

 

Biosimilars

  • Die Zusammensetzung der Zusatzstoffe, welche das Medikament stabilisieren, können unterschiedlich sein. Auch das Design und die Handhabung der Fertigspritze oder des Pen kann anders sein.
  • Ein Biosimilar und sein Referenzmedikament enthalten den gleichen Wirkstoff. Biosimilars sind genauso wirksam wie die entsprechenden Referenzmedikamente und werden ebenfalls genauso verabreicht und dosiert.
  • Mit der Zulassung ist das Biosimilar dem Referenzmedikament gleichgestellt. Seine Wirkung ist gleichwertig.


Weitere Informationen zu Biosimilars:

Enthält das Generika den gleichen Wirkstoff, wie ein Originalpräparat?

Ja, immer.

KVV Art. 64a243 Begriffe: Als Generikum gilt ein vom Institut zugelassenes Arzneimittel, das im Wesent­lichen gleich ist wie ein Originalpräparat und das mit diesem aufgrund identischer Wirkstoffe sowie seiner Darreichungsform und Dosierung austauschbar ist. (Stand am 1. September 2022) SR 832.102 - Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) (admin.ch)

Welche Nebenwirkungen haben Generika/Biosimilars bzw. sind mit stärkeren Nebenwirkungen für mich zu rechnen, als bei einem Originalpräparat?

Die Wirkung und Nebenwirkung von Generika und Biosimilars ist vergleichbar mit den zu Grunde liegenden Originalmedikamenten.

Sind Generika auch bei Apotheken und Onlineapotheken bestellbar?

Ja

Wie erkenne ich ein Generikum (Packungsaufschrift)?

Generika sind in der Regel nicht mit einem Medikamentennamen bezeichnet, sondern mit dem Wirkstoff und der Firmennamen (Pantoprazol Sandoz, Pantoprazol Mepha etc.) Eine klare Packungskennzeichnung gibt es nicht. Allerdings können sie jederzeit Ihre/n Apotheker/in danach fragen, er/sie weiss welche Präparate Generika sind.

Fragen zur Bezugspflicht von Generika/Biosimilars im Rahmen von Combi Care

Wie muss ich mich verhalten, damit mir beim Medikamentenbezug ein Generikum verschrieben wird?

  • In der Arztpraxis: Wird Ihnen in der Arztpraxis ein Medikament ausgehändigt, so verlangen Sie aktiv nach einem Generikum. Ob es für das benötigte Präparat ein Generikum gibt oder nicht, weiss Ihre Ärztin resp. Ihr Arzt.
  • In der Apotheke: Primär ist es wichtig, dass Sie bereits bei der Rezeptausstellung die verordnende Ärztin resp. den verordnenden Arzt darauf hinweisen, dass Sie – sofern vorhanden – ein Generikum wünschen. Wird trotzdem das Originalpräparat verordnet, so verlangen Sie beim Bezug in der Apotheke aktiv nach dem Generikum.
  • Bei Bezug über Versandapotheke: Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen wie bei einer normalen Apotheke. Über Versandapotheken beziehen hauptsächlich chronisch Kranke Medikamente. Hier empfehlen wir Ihnen, die Versandapotheke einmalig auf die Generika-Bezugspflicht hinzuweisen.
  • Bei einem stationären Aufenthalt im Spital: Während eines stationären Aufenthalts müssen Sie bezüglich Medikamentenbezug nichts machen. Wird beim Austritt aus der stationären Einrichtung ein Medikament abgegeben, so verlangen Sie wiederum aktiv nach einem Generikum.

Wann werden Originalpräparate von Combi Care übernommen?

  • Falls medizinische Gründe das Originalpräparat erfordern. Dies kommt jedoch selten vor, da die wesentlichen Wirkstoffe von Original und Generika übereinstimmen und damit austauschbar sind. Ausnahmen sind von der behandelnden Ärztin resp. dem behandelnden Arzt in einem Bericht medizinisch zu begründen und der Bericht der Visana vorzulegen.
  • Wenn noch kein Generikum oder Biosimilar auf dem Markt ist, das heisst, das Originalpräparat noch patentgeschützt ist, übernimmt Combi Care selbstverständlich die Kosten für das Originalpräparat. Das heisst: auch neue Arzneimittel werden Ihnen vergütet.
  • Bei notfallmässiger Behandlung.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ein Generikum zwar vorhanden aber nicht lieferbar ist (Versorgungsengpass)?

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) führt eine Liste mit Arzneimitteln, bei welchen aktuell Versorgungsengpässe bestehen. Ist das gewünschte Generikum auf dieser Liste aufgeführt und das passende Originalpräparat vorhanden, so vergütet Combi Care die Kosten für das Originalpräparat.

 

Da diese Liste häufig Änderungen erfährt, können wir diese Sonderfälle in der automatisierten Prüflogik nicht berücksichtigen. Damit die Rechnung für das Originalpräparat übernommen werden kann sind wir darauf angewiesen, dass Sie sich so rasch als möglich an das für Sie zuständige Leistungszentrum wenden.

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